Auszug aus dem Inhalt von Reichsdeputationshauptschluss
Der Begriff R. bezeichnete das letzte Reichsgrundgesetz des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, dessen Eingriffe in die Verfassungsstruktur allerdings so tiefgreifend waren, dass die Basis für eine Fortexistenz des Reiches in seiner überkommenen Form fortfiel. Der Begriff verweist zudem darauf, dass der entsprechende Beschluss im Einklang mit den formellen Verfahren der Reichsverfassung zustande gekommen ist: Zur Regelung und Durchführung der Konsequenzen, die sich aus dem ...
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