Der Begriff „R.“ war die Bezeichnung für die „oberste Spruch- und Beschlußbehörde“ in „Reichsabgabensachen“ (vgl. Gesetz über die Errichtung eines R. und über die Reichsaufsicht für Zölle und Steuern, v. 26.07.1918, RGBl. 1918, 959, § 1), die zum 01.10.1918 in München (dazu Bekanntmachung, betreffend den Sitz des R., v. 08.08.1918, RGBl. 1918, 1062) ihre Tätigkeit aufnahm. Bis dahin war der Rechtsschutz im Steuerrecht (Steuern, Steuerrecht) durch die ...
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