Zum Jahr 1717 erstmals belegt, wurde die Bezeichnung R. in dieser Formulierung als Titel (Titulaturen) oder Rang nie verliehen. Sie bezweckt die Unterscheidung von Freiherren die ihren Titel bereits zu Zeiten des Heiligen Römischen Reiches infolge Standeserhöhung durch den Kaiser bzw. einen der Reichsvikare (Reichsvikariat) erlangt hatten oder ihn als Angehörige der freien Reichsritterschaft aufgrund schleichender Usurpation führten, von solchen, die erst im 19. Jh. oder von anderer Seite ...
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