I. Institution Das R. wurde im Rahmen der Reichsjustizgesetze durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 geschaffen. Verfassungsmäßige Grundlage war Artikel 4 Nr. 13 der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871, insoweit identisch mit der Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867, obwohl dort jeweils nur das Gerichtsverfahren, nicht aber die Gerichtsverfassung angesprochen war. Das Gericht nahm am 01.10.1879 seine Arbeit in Leipzig auf, nachdem Preußen Berlin als Sitz nicht hatte ...
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