Um die unscharfe Bezeichnung ‚R.‘ handhabbar zu machen, bedarf es der Klärung der Begrifflichkeiten von Reich und Grenze sowie der Bedeutung des impliziten Terminus ‚Raum‘. Alle drei sind zwingend notwendig, entziehen sich aber bis in die NZ einer klaren Definition von Namen und Sache. Genaugenommen ist auch der Begriff Staat mitzudenken, der sich jedoch vor dem 18. Jh. kaum sinnvoll anwenden lässt. Vielmehr ist eine Entwicklung der longue durée zu beobachten, welche nicht retroaktiv ...
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