Die R. geht auf eine Initiative Ks. Ferdinands I. zurück, der mit seiner Einrichtung die bisherige, dem Reichserzkanzler (Erzämter) unterstehende Reichskanzlei durch eine Behörde zur Ausfertigung des vom Reichshofrat ausgehenden Schriftverkehrs ersetzen wollte. In einer mit Rat und Zuethuen des Erzkanzlers, dem der Ks. ausdrücklich mit Urkunde v. 15.03.1558 die Rechte des Erzkanzleramts bestätigt hatte (Seeliger, Beilage Nr. 9), verkündeten Instruktion v. 01.06.1559 (Hofmann, Quellen Nr. ...
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