Der RHR (lat. consilium imperiale aulicum) gehörte wie das Reichskammergericht, die Rota Romana, der Cour de Parlement de Paris, der Court of King`s Bench, der Hof van Holland und das Stockholmer Hofgericht zu den europäischen Höchstgerichten des Ancien Régime. Seine geographische Zuständigkeit erstreckte sich wie die des RKG auf das Heilige Römische Reich. Darüber hinaus hatte der RHR die ausschließliche Gerichtsbarkeit über Reichsitalien und die österr. Erblande.Die in der ...
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