Auszug aus dem Inhalt von Reichsoberhandelsgericht
Seit dem SpätMA hatten in großen Handelsstädten wie Leipzig oder Nürnberg Sondergerichte der Kaufleute (Kaufmann, Kaufleute) existiert. Die in Frankreich 1807 eingeführten «Tribunaux de commerce» lösten im 19. Jh. erneute Forderungen der deutschen Kaufmannschaft nach Handelsgerichten aus. Nachdem Handelsstädte wie Hamburg (1815), Bremen (1845) und Lübeck (1860) mit Juristen und Kaufleuten gemischt besetzte Handelsgerichte eingeführt und sich mehrere Handelstage (1861, 1865, 1868) und ...
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