Der für die Zeit vor der Weimarer Republik selten verwendete Quellen- und Forschungsbegriff „R.“ bezieht sich auf „alle Siegel …, deren sich die deutschen Herrscher oder zentrale Organe des Reiches bedienten“ (Battenberg, HRG IV, 750). Darunter fallen die personalen Amtssiegel der Herrscher, gelegentlich auch ihre persönlichen Siegel, die personalen Amtssiegel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, Siegel von Amtsträgern oder Institutionen mit dem königlichen bzw. kaiserlichen ...
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Dem Stichwort Reichssiegel ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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