Das R. war die oberste Spruch-, Beschluss- und Aufsichtsbehörde der Sozialversicherung von 1884 bis 1945. Errichtet 1884 (§ 87 Unfallversicherungsgesetz), unterstand das R. zunächst dem Reichskanzler, nach 1918 dem Reichsarbeitsministerium. Sein Verfahren wurde ab 1885 durch Verordnungen geregelt. Erster Präsident von 1884 bis 1897 war Tonio Bödiker (1843–1907). Zur Unfallversicherung hinzu kamen die Alters- und Invaliditätsversicherung (1889), die Krankenversicherung (1911), die ...
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