„R.“ ist ein Gattungsbegriff (mhd. verweser = Vertreter) für den Inhaber der monarchischen Gewalt oder Teilen davon bei Fehlen oder bei Regierungsunfähigkeit des Monarchen (Monarchie). Die Rechtsstellung des R. bestimmt der Bestellungsakt. Er kann vom Monarchen eingesetzter Stellvertreter sein (Äbtissin Mathilde von Quedlinburg für ihren Neffen Ks. Otto III. in Deutschland während dessen Italienzug 995). Häufig ist die Verbindung mit der Vormundschaft des minderjährigen Monarchen ...
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