Der R. führte im Heiligen Römischen Reich die Oberaufsicht über die Reichshofkanzlei und besaß die Befehlsgewalt sowie die Jurisdiktion über deren Personal. Er wurde vom Kurfürsten von Mainz ernannt, der Erzkanzler des Reichs war. Zu dessen Aufgaben gehörte die Leitung der Reichshofkanzlei. Da er jedoch nicht permanent am kaiserlichen Hof sein konnte, diente der R. als sein Stellvertreter. Zurück ging diese Entwicklung auf den Mainzer Kurfürsten und Erzbischof Berthold von Henneberg, ...
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