R. ist die Bezeichnung der von Hans Kelsen und der von ihm zu Beginn des 20. Jh. begründeten Wiener Rechtstheoretischen Schule entwickelten Lehre, deren Hauptanliegen es ist, das Recht „rein“ darzustellen. Aussagen, wie das Recht ist, müssen strikt getrennt werden von Aussagen, wie es sein sollte. Ebenso müssen Aussagen, wie sich Menschen verhalten sollen, von Aussagen, wie sie sich tatsächlich verhalten, unterschieden werden. Diese Trennung der Rechtswissenschaft von Ethik und Politik ...
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