R. bezeichnet das Recht, selbst, unabhängig von Dritten wie den Erziehungsberechtigten, über die Konfessions- oder Religionszugehörigkeit zu entscheiden. Die Religionsfreiheit als Grund- und Menschenrecht (Grundrechte, Menschenrecht) schützt die Freiheit des Habens, Bekennens oder der Ausübung einer Religion gegen staatliche Eingriffe unabhängig vom Alter – auch für Minderjährige. Dem steht aber das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung der Kinder (Art. 6 I GG), das auch die ...
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