R. bezeichnet eine regelmäßig wiederkehrende Leistung, die im Voraus zu festen Terminen in Naturalien oder Geld wegen einer dinglichen, schuldrechtl. (Schuldrecht) oder herrschaftl. (Herrschaft) Verpflichtung zeitlich befristet oder unbefristet („ewige“ R.) zu erbringen ist.R.n entstanden ab dem MA durch Stiftung, Erbschaft, Mitgift oder Rentenkauf z.B. bei kirchl. Einrichtungen, Territorien, Städten, Kaufleuten (Kaufmann, Kaufleute) oder freien Bauern gegen Geldzahlung. Sie wurden als ...
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