R. oder Kriegsentschädigungen bezeichnen Leistungen, die die siegreiche Kriegspartei den Besiegten juristisch auferlegt. Das Hauptanwendungsgebiet von R. liegt dementsprechend im Völkerrecht (Völkerrecht, Kriegsrecht). Praktiken, Begriffe, Rechtsgründe wie Rechtfertigungen haben sich über die Zeit merklich verändert.Bereits für frühe Epochen lässt sich nachweisen, dass siegreiche Mächte ihren Kriegsgegnern Land, Bevölkerung und Wertgegenstände nicht nur während, sondern auch nach ...
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