Der R. ist ein Fall der Haftung für fremde Schulden: Hatten Einwohner verschiedener Städte vertraglich eine Schuld vereinbart, so konnte der Gläubiger bei Fälligkeit (und gewissen anderen Voraussetzungen) auch auf das Vermögen eines anderen Einwohners (bes. eines Kaufmanns oder sonstigen Bürgers) aus der Stadt des Schuldners greifen oder diese Person arretieren, bis die Schuld beglichen war (Personalarrest).Das dem Phänomen zugrundeliegende Problem – die Schwierigkeit, auswärtige ...
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Dem Stichwort Repressalienarrest ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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