R. bezeichnete im antiken Rom das politisch organisierte Volk, das seine Angelegenheiten im Unterschied zur Res Privata selbst regelte. Der Begriff war nicht mit einer bestimmten Regierungsform assoziiert, wurde etwa bei Cicero auch als Selbstbeschreibung der geltenden Verfassung und politisch gegen Diktatur und das entstehende Prinzipat verwendet. Als positive Merkmale lassen sich die freie Einigung der Bürger, das Gemeinwohl und der Rechtskonsens ausmachen (Mager, 553). Seine Bedeutung ...
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