Auszug aus dem Inhalt von Reskript, Reskriptprozess
Der Reskriptprozess (Rp.) war seit Kaiser Hadrian (117–138 n. Chr.) ein vorgerichtliches Verfahren des röm. Rechts. Mit diesem konnte ein künftiger Kläger beim Kaiser ein Reskript (R.), d.h. ein Rechtsgutachten, einholen, das nicht nur einen Rechtsfall beurteilte, sondern meist auch einen Richter zur Entscheidung dieses Falles bestimmte. Der Rp. war insoweit ein „Mittel kaiserlicher Einflussnahme auf die Rechtspflege“, mit dem die Zentralisierung und Sicherung der kaiserlichen ...
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