Die R. ist ein Rechtsmittel, mit dem nach geltendem Recht ein vorinstanzliches Straf- oder Zivilurteil beim R.sgericht angefochten wird. Das Urteil kann nur auf Rechtsfehler und nicht wie bei der Berufung auch hinsichtlich der tatsächlichen Umstände des Falles überprüft werden (§ 545 Abs. 1 ZPO, § 337 Abs. 1 StPO). Insoweit dient die R. der Klärung rechtl. Grundsatzfragen, der Rechtsfortbildung und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.Die R. hat ihren Ursprung in der ...
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