Auszug aus dem Inhalt von Rezeption deutschen Rechts
Mit R. werden zwei nicht unproblematische Konzepte verbunden: „Rezeption“ und „Deutsches Recht“. Rezeption stellt im Allgemeinen eine freiwillige Übernahme eines (gegenüber dem einheimischen) fremden Rechts (Rezeption fremder Rechte) bzw. eines kulturellen Phänomens dar. Dieser Terminus begreift den Transfer von Kultur einschließlich des Rechts, betrachtet von der „Nehmerseite“, d.h. aus der Sicht des Rezipierenden her. Inzwischen wird vorgeschlagen, „Transfer“ statt des ...
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