Mit dem Terminus R. beschreibt die Forschung eine Durchbrechung der grundsätzlichen Trennung zwischen Urteilern und Richtern im ma. Gerichtsverfahren. Beim R. konnte der Richter entscheiden, ohne dass Urteiler zuvor das Recht gefunden hatten.Vor allem G. Landwehr hat sich intensiv mit diesem Verfahrenstyp beschäftigt und vorrangig aus sächsischen (Sachsen) sowie westfälischen (Westfalen) Quellen heraus versucht, dem R. Konturen zu geben. Hiernach war wichtigster Anwendungsfall die schlichte ...
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Dem Stichwort Richten ohne Urteil sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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