Der R. ist ein promissorischer Eid, der den ethischen Gehalt der Richterpflichten bestimmt.Im antiken Griechenland müssen Richter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schwören, sich streng an das Gesetz zu halten, bei einer Gesetzeslücke nach bestem Wissen und Gewissen gerecht zu entscheiden, einzig den Gegenstand der Klage zur Grundlage ihres Urteils zu machen, beiden Parteien gleichermaßen Gehör zu schenken (audiatur et altera pars), sich nicht von Gefühlen zu einer bewusst falschen ...
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