Der moderne Begriff umfasst die in vorwiegend ländlichen Quellen der Gerichtsverfassungsgeschichte (Urkunden, Gerichtsbücher, Amtsbücher etc.) oft erwähnten „Freiheiten“ (Privileg, neuzeitlich) von Gerichtspersonen. Bei den letzteren handelt es sich zumeist um Richter, Urteilsfinder (Urteiler), Gerichtsherren oder Vertreter derselben. Vor allem im ländlichen Bereich verschwimmt die Abgrenzung von Richtern und Urteilsfindern (Urteilsfindung) dort, wo Ortsrichter bzw. Gemeindevorsteher ...
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