Online First, voraussichtlich veröffentlicht in der 33. Lieferung, Band V
Auszug aus dem Inhalt von Rittergut
Ein R. war ein Landgut, das zumeist, jedoch nicht immer, in adeliger Hand war und mit dessen Besitz in Landständischen Verfassungen eine korporative Herrschaftsteilhabe der Adeligen als Landstände verbunden war. Meistens handelte es sich um Lehngüter (Lehnrecht, Lehnswesen), seltener auch um Allodialgüter (Allod, Allodifikation). Als Grundherrschaft oder Gutsherrschaft war das R. ein wichtiges Element der europäischen Agrarverfassung.R. waren von Abgaben und Lasten befreit, die sonstigen ...
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