Online First, voraussichtlich veröffentlicht in der 36. Lieferung, Band V
Auszug aus dem Inhalt von Staatsrechtswissenschaft
S. bzw. Staatsrechtslehre sind wissenschaftsgeschichtlich relativ neue Begriffe des 19. Jh. Sie setzen den Staat als souveräne juristische Person sowie eine separate Disziplin voraus, die sich innerhalb der gesamten Staatswissenschaften speziell dem Staatsrecht widmet. Die bis zum Ende des Alten Reichs kultivierte Reichspublizistik umfasste die rechtswissenschaftliche Darstellung der Reichsverfassung (ius publicum imperii romano-germanici) unter Einschluss der Staatenkunde (Statistik) und der ...
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