Auszug aus dem Inhalt von Jagd- und Fischereirechte
I. Jagdrecht Unter Jagdrecht (J.) im objektiven Sinn versteht man alle Rechtsnormen, die das Jagdwesen regeln. Zentral ist dabei die Zuweisung des J. im subjektiven Sinn; dies ist die Befugnis des Berechtigten zur Aneignung jagdbarer, wilder Tiere und bestimmter dem J. unterliegender Gegenstände (z.B. abgeworfener Geweihstangen, Gelege), womit meist noch weitere jagdliche Rechte und Pflichten (z.B. Hegemaßnahmen) verbunden sind.Der Ursprung des J. ist infolge der dürftigen Quellenlage ...
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