A. sind ein System von wissenschaftlichen Qualifizierungen aufgrund schriftlicher Leistungen und mündlicher Prüfungen nach Abschluss eines Studiums. In der Bundesrepublik Deutschland werden sie an Universitäten und kraft staatlicher Anerkennung rechtlich gleichgestellten Hochschulen erteilt von Fakultäten/Fachbereichen gemäß von diesen erlassenen Prüfungs- und Promotionsordnungen. Die Bezeichnung A. (gradus academicus/-i, Zedler) versteht sich aus dem seit dem 16. Jh. auch für ...
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