I. Begriff Unter A. ist das im Eigentum von Gemeinden oder ähnlichen Körperschaften stehende Land zu verstehen, das als allgemeines, für alle Mitglieder der betreffenden Körperschaft nutzbares Gemeindeland der entsprechenden Ansiedlung (Stadt, Dorf oder Hof) anzusehen ist. Die A. diente der Ergänzung des individuell betriebenen Ackerbaus und stellte zugleich eine Nutzungsreserve der genossenschaftlich verbundenen Nutzungsberechtigten dar. Im Rahmen der Dreiteilung dörflicher oder auch ...
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