Von griech. ảµνηστία = Nichterinnerung, Vergessen. Bezogen auf begangenes Unrecht: Begnadigung (Gnade), Straferlass. Als juristischer Terminus bedeutet ảµνηστία (lat. amnestia, dt. Amnestie) die generelle, d.h. für eine Gruppe von Personen geltende Begnadigung. In dieser Bedeutung begegnet ảµνηστία in der griechischen Antike erstmals 196 v.Chr., während in der Sache A.n in Griechenland bereits für die Zeit seit dem 6. Jh. v.Chr. bezeugt sind. Den Römern ...
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