Der A. (ahd. anafanc, dazu verb. ana-, furi-fangon; as. anefanc; lat. intertiatio) bezeichnet das rechtsförmliche Anfassen einer abhanden gekommenen und wieder gefundenen beweglichen Sache unter gleichzeitiger Behauptung eines besseren Rechts an dieser. Der A. war das wichtigste Mittel der gerichtlichen Fahrnisverfolgung (Fahrnis, Fahrhabe) der fränk. Zeit und des MA. Er sollte ältere Formen der Selbsthilfe zurückdrängen. Die Volksrechte (Leges barbarorum) nennen ihn oder setzen ihn voraus ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Anefang sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.