A. werden seit dem 14. Jh. die Abgaben genannt, die von allen nicht im Konsistorium verliehenen, niederen Benefizien an die apostolische Kammer zu leisten waren. Die Höhe der A. bezog sich auf die Erträge des ersten Jahres (fructus primi anni, ann[u]alia), die schon vorher nicht dem neuen Inhaber des Benefiziums (Beneficium, kirchlich), sondern etwa dem Bischof als Verleiher oder sogar weltl. Kollatoren zukamen. Im Zuge der mit dem Finanzbedarf der Kurie von Avignon deutlich zunehmenden ...
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