Zu einem ordentlichen Rechtsmittel mit suspensiver und devolutiver Wirkung, das die erneute Verhandlung und Entscheidung eines Rechtsstreits durch den nächsten höheren Richter ermöglichte, gestaltete sich die A. (auch Provokation genannt) in der Zeit der röm. Kaiser. Sie schufen mit einem neben den republikanischen Gerichtsmagistraten stehenden Instanzenzug die äußeren Voraussetzungen für das neue Rechtsmittel. Im kanonischen Recht und im langobard.-ital. Prozess überlebte die A. in ...
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