Der A. bzw. das Positionalverfahren ist die typische Erscheinungsform des gemeinrechtlich schr. Zivilprozesses auf röm.-kan. Grdl. Nach Klageerhebung und Streitbefestigung (Litis contestatio) musste der Kläger seinen Sachvortrag in einzelne Tatsachenbehauptungen (Positionen) zergliedern, die jeweils mit den Worten wahr, dass… begannen. Der Prozessgegner hatte hierauf mit glaubt wahr oder glaubt nicht wahr zu antworten (Responsionen). Auf diese Weise sollte der Umfang des streitigen ...
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