Durch das A. sollen absolute Verbindlichkeit sowie Vorrang oder Ausschließlichkeit der Gesetzgebung gegenüber der Rechtsprechung gesichert, insbesondere soll verhindert werden, dass durch Interpretation der gesetzgeberische Wille verfälscht oder ersetzt wird. Ergänzt wird das A. meist durch ein die Lehre disziplinierendes Kommentierverbot. Bedeutung und Bewertung des A. hängen stark ab vom jeweiligen Gesetzes- und Methodenverständnis (Juristische Methode), was wiederum verfassungsrechtl. ...
Schlagwort
Dem Stichwort Auslegungsverbot ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.