(baillivus, bajulus, balius, franz. bailli, engl. bailiff, fläm. baljuw, von lat. baiulus = Lastträger).Bezeichnung für einen meist untergeordneten Amtsträger kgl. oder herrschaftlicher Verwaltung im ma. Frankreich schon um 1150. Von dort gelangt er durch die Normannen nach Süditalien. In der normannischen und staufischen Verwaltung bezeichnet B. kgl. Beamte, die mit der Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit (Niedergericht, Niedergerichtsbarkeit) befasst sind. In Flandern erscheint ein ...
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