B. bedeutet allg. die Lösung der Bauern aus ihren bisherigen Bindungen und Abhängigkeiten, die Zuerkennung einer freieren rechtl. und sozialen Stellung sowie die Gewährung größerer wirtschaftlicher Betätigungs- und Entscheidungsfreiheit. Im engeren Sinne ist B. die Neugestaltung der bäuerlichen Verhältnisse im ausgehenden 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jh., im bes. die Beseitigung der persönlichen feudalen Abhängigkeiten. Der Begriff B. wurde erst 1887 von F. Knapp („Die B. in ...
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