B. (lat. assessores) waren Urteiler am Gericht, die an der Entscheidung von Prozessen mitwirkten. Im spätröm. Recht war der Titel Assessor für die Rechtsberater des praefectus praetorio und anderer Beamter, insbesondere auch der Provinzstatthalter, gebräuchlich. Im SpätMA kam diese Bezeichnung für die Urteiler am königlichen Kammergericht auf, dementsprechend auch für die Urteiler am RKG und bei Gerichten der Territorien (Landgericht), wie z.B. dem Rottweiler Hofgericht (Rottweil) oder ...
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