Schon in frühen Kulturen haben sich Vorstellungen von der Ehre eines Menschen und ihrem gesellschaftlichen Wert in unterschiedlicher und häufig in abgestufter Form herausgebildet. Mit diesen Werturteilen musste sich auch das Recht befassen. Es entstand ein umfangreiches Ehrenrecht, das hauptsächlich für die privatrechtliche Stellung des einzelnen von großer Bedeutung sein konnte. Jedoch auch ein direkter Angriff auf die Ehre eines Einzelnen wurde schon als B. missbilligt und durfte ...
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