Der Begriff geht aus den im SpätMA entstandenen Wörtern Beschlag, beschlagen und dem im 16. Jh. gebildeten Substantiv Beschlagung hervor. Diese Ausdrücke umschreiben überwiegend die Sicherstellung von Gegenständen (zu weiteren Bedeutungen DRW II 96–100). Aus den etym. Wurzeln entstand erst zu Beginn des 19. Jh. das Hauptwort B. (H. Paul, Dt. Wb., 102002, 159). Sie ist eng verwoben mit den teilweise umfassenderen Rechtsbegriffen Fronung, Kummer, Arrest und Pfändung.Ganz allg. bedeutet ...
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