B. ist der Verwaltungs- und Jurisdiktionsbezirk eines Bischofs; z.T. wird B. darüber hinaus mit Kirche als Gemeinschaft gleichgesetzt und hat nach diesem Verständnis eine eigene Rechtspersönlichkeit.B., Diözese (διοίκησις, i.e. territorium), ist zunächst nur die Parrochia räumlich, vom Umfang her meist mit municipium, civitas (als Rechtsbezirk) identisch. Die Entw. führt zu weiterer Anlehnung an weltl.-administrativen Grenzen. Mit der zivilen Jurisdiktion des Bf. tritt – gerade ...
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