Auszug aus dem Inhalt von Blume des Sachsenspiegels
Rechtsbuch, begonnen 1397, wohl nicht vollendet. Verfasst wurde es von Nikolaus Wurm. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung der Blume von Magdeburg. Der eigene Titel lautet: Di blume ubir der Sachsen spigel […] und ubir weichbildis recht. Der Inhalt entspricht weitgehend der Blume von Magdeburg, worauf hier verwiesen sei, hat aber noch eine umfangreiche Erweiterung, ein Abecedar mit dem Beginn Incipiunt regulae juris: Ad decus et decorem sacri imperii, das sich auch separat überliefert ...
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