Die moderne B. hat ihre Wurzeln im Gemeinen Recht und ist ein einseitig verpflichtender Vertrag (Schuldrecht), in dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners verpflichtet, für die Erfüllung der Hauptschuld einzustehen (§ 765 Abs. 1 BGB). Die Bürgenschuld ist akzessorisch zur Hauptschuld, der Bürge haftet grundsätzlich subsidiär.Die Behandlung der deutschrechtl. B. ist von Unsicherheit geprägt. Die im 19. und frühen 20. Jh. gewachsene ältere Lehre sah den ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Bürgschaft sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.