Nach den Rechtsspiegeln und Landfriedensgesetzen (Landfrieden) eine Rechtsform zur Regelung des Zusammenlebens auf einer Burg, im 12. und 13. Jh. vornehmlich auf Städte und Klöster, seit dem späten 13. Jh. auf Burgen im engeren Sinn bezogen. Synonym für einen Teilungsvertrag und das Bemühen um Frieden. Die Einhaltung des B. innerhalb der Umwehrung hatte der Burgherr zu gewährleisten, dem richterliche, disziplinarische Gewalt zustand. Lebten nach Erbschaftsteilungen mehrere Familien ...
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