B. bezeichnet ursprünglich den Ausgleich eines Unrechts durch eine von der Täter- an die Opferseite zu zahlende Geldsumme. Diese Eingrenzung leidet darunter, dass der beschriebene Vorgang zwar eine wesentliche, nicht aber die weit darüber hinaus reichende Bedeutung des Wortes B. (etwa B. im geistl. Bereich Kirchenbuße) zu erfassen vermag; zudem ist der Sprachgebrauch für diesen Vorgang uneinheitlich.Für das FrühMA muss der Unrechtsausgleich durch B., im Gegensatz zu der für bestimmte ...
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