Auszug aus dem Inhalt von Cuius regio eius religio
Unter den vielen Schlagworten, mit denen die Publizistik im Alten Reich (Reichspublizistik) das ReichsKR gekennzeichnet hat, ist dies die zentrale Formel. Sie bezeichnet die (mehr oder weniger unbeschränkte) Verfügungsgewalt des Landesherrn über Kirche und Bekenntnisstand seines Landes. Im einzelnen war der Sprachgebrauch freilich höchst uneinheitlich. C. wurde zum Teil gleichgesetzt mit dem Kirchenregiment des ev. Herrschers, mit dem reichsrechtl. Jus reformandi, schließlich mit dem ius ...
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