Auf Initiative der Jur. Gesellschaft zu Berlin wurde 1860 der D. mit dem Ziel der Förderung einer nationalen Rechtseinheit gegründet. Gemäß dem Begriffsverständnis des 19. Jh. umfasste dies die Einheit im Straf-, Handels-, Wechsel-, Prozess- und bürgerlichen R. Das VerwR wurde erst ab 1906, das VerfR seit 1921 mit einbezogen. Durch seine nicht berufsständische Orientierung – im Gegensatz zu seinen Vorläuferorganisationen, den Germanisten- und Anwaltsversammlungen der 1840er Jahre – ...
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