Es handelt sich um Listen von Unterschieden zw. einzelnen Rechtstraditionen, die in der Zeit der Rezeption des röm.-kan. Rechts zusammengestellt wurden. Viele Werke dieser Art vergleichen röm. mit kan. R. Ein Werk wurde dem Bartolus de Saxoferrato zugeschrieben – wohl fälschlich. Weitere stammen von Galvanus de Bononia, Guido de Belvisio, Hieronymus de Zanettinis, Jacobus de Albertino, Johannes Baptista de Sancto Blasio, Prosdocimus de Comitibus, Joh. Fr. Boeckelmann, Conradus ...
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