Das Wort D. ist im 17./18. Jh. aus dem Franz. (domaine) in die dt. Rechtssprache eingegangen (Dominium, öffentlich-rechtlich). Der Begriff reicht, teils mehrfach gewandelt u. überlagert, von der Bezeichnung des gesamten Grundvermögens des Herrschers bzw. des Staates bis zu der lediglich der landwirtschaftl. Staatsbetriebe.Die Könige der Franken übernahmen bei ihrem Eindringen in das röm. Gebiet (Völkerwanderung) die bisherigen Staatsgüter (fisci Caesaris) u. weites herrenloses Land. ...
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