(capitulum cathedrale, capitulum in domo episcopi)Unter D. ist ein autonomes Kollegium von Kanonikern zu verstehen, welches der Kathedralkirche (Dom) angegliedert ist. Der Begriff capitulum für eine Klerikergemeinschaft wurde erstmals im 10. Jh. von Galterus, dem Bischof von Sens, benutzt u. setzte sich im 12. Jh. durch. Der dt. Begriff D. ist zur Unterscheidung vom Kollegiatskapitel (Stift) in der NZ entstanden, als Dom die sekundäre Bedeutung von Kathedrale annahm. I. Das Domkapitel als ...
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